Zusatzvereinbarung Social Media Content
Bitte lies dir die Zusatzvereinbarung durch und bestätige sie.
CONTENT-MITWIRKUNG UND MATERIALBEREITSTELLUNG
1.
Grundlage und beiderseitiges Interesse:
Beide Parteien verfolgen das gemeinsame Ziel, die Außendarstellung der Marke Omilia sowie die Sichtbarkeit des Redners zu stärken. Die Bereitstellung von Bild- und Videomaterial aus durchgeführten Zeremonien dient beiden Seiten gleichermaßen und ist Bestandteil der Kooperationsleistung des Redners.
2.
Bereitstellungspflicht
Der Redner verpflichtet sich, bei jedem über Omilia vermittelten und von ihm durchgeführten Auftrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Zeremonie geeignetes Bild- und Videomaterial an Omilia zu übermitteln. Die Pflicht besteht nur, soweit die Erstellung und Weitergabe des Materials rechtlich zulässig ist und dem Redner die Einholung der erforderlichen Einwilligungen zumutbar war.
3.
Mindestumfang
Der Mindestumfang je Auftrag beträgt:
- mindestens 3 verwendbare Fotoaufnahmen, und
- mindestens 2 Videoaufnahmen im Hochformat (Mindestlänge: 10 Sekunden je Aufnahme, Maximallänge: 90 Sekunden je Aufnahme, Mindestauflösung: 1080p).
Omilia ist berechtigt, technische Mindestanforderungen und Übermittlungswege vorzugeben, sofern dies den Redner nicht unverhältnismäßig belastet. Änderungen dieser Vorgaben werden dem Redner mit einem Vorlauf von mindestens 14 Kalendertagen angekündigt.
4.
Einwilligung abgebildeter Personen
Der Redner ist verpflichtet, die nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen aktiv einzuholen und zu dokumentieren. Entsprechende Vorlagen stellt Omilia zur Verfügung. Auf Verlangen von Omilia legt der Redner die Einwilligungsnachweise vor.Ist eine Einwilligung im Einzelfall nicht erhältlich oder nicht zumutbar einzuholen, ist der Redner verpflichtet, ersatzweise anonymisiertes Material bereitzustellen: insbesondere Aufnahmen des Veranstaltungsortes, der Dekoration oder des Zeremonienverlaufs ohne identifizierbare Personen, oder eine kurze Eigenansprache des Redners. Wird der Aufnahme von Material von Seiten der Location widersprochen oder ist diese verboten, kann selbstverständlich kein Material aufgenommen werden, dies ist Omilia mitzuteilen.
5.
Ergänzendes Material
Der Redner kann darüber hinaus weiteres Bild- und Videomaterial von Zeremonien — auch solchen, die nicht über Omilia vermittelt wurden — freiwillig zur Verfügung stellen. Omilia ist berechtigt, solches Material im Rahmen der in §7 geregelten Nutzungsrechte zu verwenden.
6.
Rechtsfolgen bei Nichterfüllung
Kommt der Redner seiner Pflicht nach Abs. 2 nicht nach, gilt folgendes abgestuftes Verfahren:
a) Omilia weist den Redner in Textform auf die fehlende Bereitstellung hin und setzt eine Nachfrist von mindestens 7 Kalendertagen.
b) Erfolgt auch innerhalb der Nachfrist keine vollständige Leistung, ist Omilia berechtigt, die Zuteilung neuer Anfragen vorübergehend auszusetzen oder die Sichtbarkeit des Rednerprofils in den Omilia-Systemen angemessen zu reduzieren, bis die Pflicht erfüllt wurde.
c) Bei wiederholtem, schuldhaftem und beharrlichem Verstoß — nach mindestens zwei dokumentierten Hinweisen und verstrichenen Nachfristen - bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach §12 Abs. 2 unberührt.
7.
Keine Vertragsstrafe
Verstöße gegen diese Ziffer lösen keine Vertragsstrafe nach §14 aus. Maßgeblich sind ausschließlich die in Abs. 6 geregelten Rechtsfolgen.

Bitte fülle das folgende Formular aus, um die Zusatzvereinbarung zu akzeptieren.
© 2026 Omilia Inh. Mike Leddin